Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der üblichen Lehrgänge in der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit die Fragebögen und Unterlagen zu den jeweiligen Lehrgängen, sowie kleine "Einsatzhelfer" herunterzuladen.
Der Truppmann 1-Lehrgang ersetzt die alte Grundausbildung. An insgesamt sechs Unterrichtstagen lernen die Teilnehmer die grundlegenden Handgriffe des Feuerwehrdienstes, die wichtigsten Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften, sowie Grundkenntnisse in Fächern wie "Brennen und löschen". Der Lehrgang findet an einer der zwei Feuerwehrtechnischen Zentralen im Landkreis statt.
Aufbauend auf die TM1-Ausbildung findet die etwa zweijährige Truppmann 2-Ausbildung statt. Diese wird durch Dienste auf Orts- und Stadtebene gestaltet. Am Ende steht auch hier eine Prüfung an. Schon während der Zeit der TM2-Ausbildung dürfen die Kameraden/innen an Einsätzen teilnehmen.
Um die Kommunikation an räumlich großen Einsatzstellen sicherzustellen und als Voraussetzung für weiterführende Lehrgänge dient der Sprechfunkerlehrgang. An zwei Lehrgangstagen an einer feuerwehrtechnischen Zentrale erlangen die Teilnehmer Wissen, über die Funktion und den Umgang mit unseren Digitalfunkgeräten.
Der Atemschutzgeräteträgerlehrgang ist der wohl beliebteste Lehrgang der Feuerwehr. Hier erlangen die Teilnehmer die Qualifikation, sowie das theoretische und praktische Wissen, um Umluft unabhängige Atemschutzgeräte zu tragen, was für eine Menschenrettung oder Brandbekämpfung im Gebäude mittlerweile unabdingbar ist. Hierfür sind drei Lehrgangstage notwendig.
Der Maschinistenlehrgang dient der Schulung von zukünftigen Fahrern (Maschinisten) der Löschfahrzeuge. An vier Lehrgangstagen vermitteln die Ausbilder Grundlagen über beispielsweise Pumpentechniken, aber auch einsatztaktischen Wissen wie die Berechnung von Druckverlusten. Außerdem beinhaltet der Lehrgang eine Einweisung über das Fahren mit Sonder- und Wegerechten.
Wer seine "technische Ausbildung" mit den oben erläuterten Lehrgängen abgeschlossen hat, kann noch einige sogenannte Führungslehrgänge an den zwei Standorten des Niedersächsischen Landesamtes für
Brand- und Katastrophenschutz in Land Niedersachsen besuchen. Diese Lehrgänge beinhalten fünf, bzw. 10 Lehrgangstage in Celle oder Loy.
Mögliche Führungslehrgänge sind:
- Truppführer: Verantwortlicher eines Trupps, bedeutet von zwei Personen
- Gruppenführer: Einheitsführer von einer Staffel (6 Personen) oder einer Gruppe (9 Personen)
- Zugführer: Einheitsführer einer Staffel, bestehend aus mindestens zwei Gruppen und Führungspersonal (ca. 22 Personen)
- Verbandsführer: Einheitsführer von mehreren Zügen.
Auch im Bereich der Führungskräfte gibt es zusätzliche Fortbildungen.
Darunter fallen z.B.
- Leiter einer Feuerwehr
- Führen im ABC-Einsatz
- Menschenführung und Rhetorik
- Ausbilder in der Feuerwehr
Neben diesen Grundlegenden Ausbildungslehrgängen gibt es einige Fortbildungen, die nach dem speziellem Aufgabenfeld der Ortsfeuerwehr sinnvoll sind. Diese sind z.B:
- Löschmittel- / Löschverfahren
- Fahrersicherheitstraining
- Einfache technische Hilfeleistung
- Feuerwehr im Gefahrguteinsatz
Jedes Mitglied der Einsatzabteilungen sollte Grundkenntnisse der Ersten-Hilfe haben. Daher ist jeweils ein Erste-Hilfe-Kurs vor dem Truppmann 1-Lehrgang und einer vor der Truppmann 2- Prüfung vorgeschrieben.