Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der üblichen Lehrgänge in der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit die Fragebögen und Unterlagen zu den jeweiligen Lehrgängen, sowie kleine "Einsatzhelfer" herunterzuladen.
Die Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im Land Niedersachsen wird in Rahmen der sogenannten Modularen Grundausbildung durchgeführt und überwiegend in den Ortsfeuerwehren
geleistet.
Die Qualifikationsstufe 1 (QS1 - Einsatzfähigkeit) berechtigt das Mitglied an Einsätzen teilzunehmen und unter Anleitung Aufgaben zu übernehmen. Nach der Qualifikationsstufe 2 (QS2 -
Truppmitglied) können die Feuerwehrangehörigen selbständig Aufgaben ausführen. Die Qualifikationsstufe 3 (QS3 - Truppführer) befähigt zum führen eines Trupps.
Um die Kommunikation an räumlich großen Einsatzstellen sicherzustellen und als Voraussetzung für weiterführende Lehrgänge dient der Sprechfunkerlehrgang. An zwei Lehrgangstagen an einer feuerwehrtechnischen Zentrale erlangen die Teilnehmer Wissen, über die Funktion und den Umgang mit unseren Digitalfunkgeräten.
Der Atemschutzgeräteträgerlehrgang ist der wohl beliebteste Lehrgang der Feuerwehr. Hier erlangen die Teilnehmer die Qualifikation, sowie das theoretische und praktische Wissen, um Umluft unabhängige Atemschutzgeräte zu tragen, was für eine Menschenrettung oder Brandbekämpfung im Gebäude mittlerweile unabdingbar ist. Hierfür sind drei Lehrgangstage notwendig.
Der Maschinistenlehrgang dient der Schulung von zukünftigen Fahrern (Maschinisten) der Löschfahrzeuge. An vier Lehrgangstagen vermitteln die Ausbilder Grundlagen über beispielsweise Pumpentechniken, aber auch einsatztaktischen Wissen wie die Berechnung von Druckverlusten. Außerdem beinhaltet der Lehrgang eine Einweisung über das Fahren mit Sonder- und Wegerechten.
Wer seine "modulare Grundausbildung" und teile der "technischen Ausbildung" mit den oben erläuterten Lehrgängen abgeschlossen hat, kann noch einige sogenannte Führungslehrgänge an den zwei
Standorten des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Land Niedersachsen besuchen. Diese Lehrgänge beinhalten fünf, bzw. zehn Lehrgangstage in Celle oder Loy.
Mögliche Führungslehrgänge sind:
- Gruppenführer: Einheitsführer von einer Staffel (6 Personen) oder einer Gruppe (9 Personen)
- Zugführer: Einheitsführer einer Staffel, bestehend aus mindestens zwei Gruppen und Führungspersonal (ca. 22 Personen)
- Verbandsführer: Einheitsführer von mehreren Zügen.
Auch im Bereich der Führungskräfte gibt es zusätzliche Fortbildungen.
Darunter fallen z.B.
- Leiter einer Feuerwehr
- Führen im ABC-Einsatz
- Menschenführung und Rhetorik
- Ausbilder in der Feuerwehr
Neben diesen Grundlegenden Ausbildungslehrgängen gibt es einige Fortbildungen, die nach dem speziellem Aufgabenfeld der Ortsfeuerwehr sinnvoll sind. Diese sind z.B:
- Löschmittel- / Löschverfahren
- Fahrersicherheitstraining
- Einfache technische Hilfeleistung
- Feuerwehr im Gefahrguteinsatz
Jedes Mitglied der Einsatzabteilungen sollte Grundkenntnisse der Ersten-Hilfe haben. Daher ist jeweils ein Erste-Hilfe-Kurs vor dem Truppmann 1-Lehrgang und einer vor der Truppmann 2- Prüfung vorgeschrieben.